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Schießsportverein Krastel e.V.
SSV Krastel 1980

Waffen-Sachkundelehrgang für Sportschützen

Die Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz, nicht zum Führen einer Waffe. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte in Deutschland sind im Waffengesetz geregelt.

Zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte müssen vom Antragsteller im Allgemeinen fünf Voraussetzungen erfüllt werden (§ 4 WaffG). Er muss
Der Nachweis der Sachkunde nach den gesetzlichen Bestimmungen kann durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung (§ 7, WaffG) erbracht werden.

Sachkundelehrgang nach dem neuen Waffengesetz

mit theoretischer und praktischer Prüfung zum Nachweis der Sachkunde
(§ 7 WaffG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV)

sowie Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson
(§ 27 WaffG i.V.m. § 10 AWaffV)

Lehrgangsort / -termine: SSV-Krastel, nach Bedarf ca. 1-2 mal jährlich nach Vereinbarung mit den Interessenten

Nächster Termin:

Freitag: 21.06.2024 16:00 − 21:00 Uhr
Samstag: 22.06.2024 ca. 09:00 − 18:00 Uhr
Sonntag, 23.06.2024 ca. 09:00 − 16:00 Uhr

Prüfung direkt im Anschluß:
Sonntag 23.06.2024 von ca. 16:00 - 19:00 Uhr

ANMELDESCHLUSS: 01.06.2024, 10 PLÄTZE FREI

Referent: Andreas Heim, zertifizierter Sachkundeausbilder WSV

Anmeldungen bitte per Anmeldeformular schriftlich mit einer Ausweiskopie an:
Andreas Heim, Mobil 0170 / 20 60 40 6, E-Mail: andreas@heim.info

Für die Lehrgangsteilnahme ist des beiliegende Anmeldeformular zu verwenden. Die Lehrgangsgebühr beträgt 130,00 € und ist vorab aber erst nach Termin-Vereinbarung/-Bestätigung zu überweisen. Bitte bei Verwendungszweck Sachkundeausbildung mit Termin, Namen und Vornamen angeben: (z.B.: "SK August 2022 Peter Müller").

Im Betrag ist der offizielle Sachkundeordner, Meldung an die Behörde, Zeugnis inkl. Schieß und Standaufsicht, Munition und Prüfungsgebühr enthalten. Sämtliche erforderlichen Unterlagen werden dem Teilnehmer nach Zahlungseingang ausgehändigt.

Mindestteilnehmerzahl: 8 Personen, maximal 20 Personen.

Die Sachkunde umfasst sämtliche Schusswaffen die von Sportschützen erworben werden dürfen (Selbstladepistole, Revolver, Repetier- und halbautomatische Büchsen sowie Flinten). Die entsprechenden Waffen werden von der Prüfungskommission zur Ausbildung und auch zur Prüfung zur Verfügung gestellt.

Der Lehrgang wird nach den Richtlinien des DSB und des PSSB durchgeführt, der Fragenkatalog des BVA wird verwendet. Das Zeugnis ist bundesweit gültig und nicht an den Verband gebunden.

Mitzubringen sind Gehörschutz, Schreibzeug und Personalausweis zur Prüfung.



Um sich auf die Prüfung vorzubereiten sollten folgende Punkte beachtet werden:

In der theoretischen Prüfung werden die Fragen so gestellt, wie diese im Fragekatalog des Bundesverwaltungsamtes mit Stand vom 29.04.2021 veröffentlicht worden sind. Die Fragen zu Seenotsignalmitteln entfallen.

Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz (mit Antworten)

Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz (ohne Antworten)

Es werden aus diesem Katalog 100 Multiple Choice Fragen (also Fragen zum Ankreuzen) gestellt. Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung empfehle ich, den Fragenkatalog gründlich vorzubereiten.